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Notgruppenbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

ab 27.04.2020 wird die Notgruppenbetreuung an der Schule erweitert. Es haben sich die Voraussetzungen für die Berufstätigkeit der Eltern geändert.

Nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, haben Anspruch, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten
bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Wenn Sie einen Platz in der Notgruppenbetreuung beantragen möchten, schicken Sie uns bitte eine Email mit folgendem Antrag.
Teilen Sie uns bitte auch mit, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Sie eine Betreuung benötigen.
Fügen Sie der Email eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers bei, in der ersichtlich ist, dass Sie vor Ort bei der Arbeit unabkömmlich sind.


Mit freundlichen GrüßenGabriele Cernoch-Reich