Gesundheitserklärung ab 02.11.2020

Liebe Eltern,
nach den Herbstferien müssen alle Kinder mit einer aktuellen Gesundheitserklärung in die Schule kommen.
Bitte beachten Sie diesen Teil der Verordnung (§6)
(1) Für die Einrichtung besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen
1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
2. die typischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
3. für die entgegen der Aufforderung der Einrichtung die Erklärung nach Absatz 3 nicht vorgelegt wurde.
Die Einrichtungen fordern diese Erklärung vor dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung sowie vor der Aufnahme des Betriebs nach Ferienabschnitten ein.