Wie geht es nach den Osterferien weiter?

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Am 1. April bekamen alle Schulen in Baden-Württemberg über den Mail-Verteiler eine wichtige Nachricht aus dem Kultusministerium. 

Grundlage des Schreibens ist das erhöhte Auftreten der Mutation B.1.1.7 des Corona-Virus. Die Landesregierung beschließt deshalb für unsere Schulart folgende Regelungen:

  • In der ersten Woche nach den Osterferien (12. Bis 16. April) findet kein Präsenzunterricht statt. Die Grundschulen bleiben also vorerst geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Wir lassen Ihnen in der kommenden Woche ein Formular zukommen, mithilfe dessen Sie Ihr Kind anmelden können. 
  • Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb zurückzukehren, sofern es das Infektionsgeschehen dann zulässt. Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere Informationen. 
  • Alle Personen, die ab dem 12. April in die schulische Notbetreuung eingebunden sind (Schüler, Lehrer und pädagogische Mitarbeiter) können sich in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis testen lassen. 
  • Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten (Testpflicht). 
  • Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Testpflicht, die ab dem 19. April 2021 greifen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald die Landesregierung über die entsprechende Ministerratsvorlage abschließend entschieden hat.